1. Vertragsgegenstand
Zielsetzung der von Martin Bach Seniorenbegleitung (MBS) erbrachten Dienstleistungen ist es, Seniorinnen und Senioren darin zu unterstützen ihren Alltag interessant und abwechslungsreich zu gestalten, ihre Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern, den Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld dauerhaft zu ermöglichen, und Angehörige zu entlasten.
Alle angebotenen Dienstleistungen werden individuell mit den Klienten auf ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt.
Obgleich eine einmalige, punktuelle Inanspruchnahme von Dienstleistungen prinzipiell möglich ist, sind die Leistungen von MBS grundsätzlich auf Dauer und Regelmäßigkeit ausgelegt. Erst durch die Kontinuität der Begleitung im Alltag wird das vertrauensvolle und persönliche Verhältnis zwischen Klient und Anbieter entstehen, das auch in schwierigen Zeiten belastbar und verlässlich helfend wirken kann.
2. Auftraggeber, Auftragnehmer und Klient
Als Auftraggeber wird in diesen AGB der Vertragspartner bezeichnet, mit dem ein Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. Auftraggeber kann somit eine Seniorin oder ein Senior, ein Familienangehöriger oder auch ein gesetzlicher Vertreter sein.
Die Martin Bach Seniorenbegleitung (MBS) wird in diesen AGB als Auftragnehmer bezeichnet.
Klientin oder Klient ist die oder der Begünstigte der zu erbringenden Dienstleistungen. Unabhängig davon, wer diese vergütet bzw. als Rechnungsempfänger deren Vergütung schuldet.
MBS ist immer und in jedem Fall vorrangig dem Klienten verpflichtet und garantiert vollste Verschwiegenheit und Integrität gegenüber allen Dritten zu Erkenntnissen, Vorkommnissen und Umständen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Dienstleistungen wahrgenommen oder erlangt werden. Es sei denn, der Klient entbindet den Auftragnehmer schriftlich von seiner Schweigeverpflichtung.
3. Leistungsabgrenzung
Der Auftragnehmer darf keine Unterstützung im Sinne von Pflegedienstleistungen übernehmen oder anbieten. Ebenso ist MBS nicht autorisiert, Medikamente zu verabreichen oder die Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen zu überwachen. Auch werden vom Auftragnehmer keinerlei physische oder psychische Therapien oder Heilverfahren angeboten.
Ebenso gehören gewerbliche Personentransporte nicht zum Angebot von MBS.
4. Erstberatung
Nach der Kontaktaufnahme und einem ersten telefonischen Vorgespräch steht das persönliche Kennenlernen an erster Stelle. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen einer Erstberatung. Dabei werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Beisein des Klienten alle Rahmenbedingungen besprochen und abgestimmt, die für eine klar definierte Beauftragung erforderlich sind. Wünsche, Vorlieben und Erwartungen sollten hierbei ebenso deutlich kommuniziert werden, wie eventuell bestehende, individuelle gesundheitliche Einschränkungen. So wird der Auftragnehmer in die Lage versetzt vorausschauend und mit gegebener Rücksichtnahme auf den Klienten einzugehen.
Die Erstberatung ist unverbindlich und kostenfrei und sollte idealerweise in der vertrauten Umgebung des Klienten stattfinden.
5. Vertragsabschluss, Vertragsdauer und Kündigung
Zwischen Auftraggeber und MBS wird ein Dienstleistungsvertrag zu Gunsten des Klienten in Schriftform abgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit oder auch für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen.
Es ist beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen, schriftlich kündbar.
6. Vergütung
Grundlage der Vergütung ist die von MBS für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen aufgewandte Zeit.
Die Mindestvergütung beträgt eine Stunde. Im Anschluss daran wird der Zeitaufwand anteilig je angefangene viertel Stunde abgerechnet. An- und Abfahrtszeiten zum und vom Klienten sind Bestandteil der Dienstleistung. Sie sind jedoch erst ab einer Fahrtdauer von mehr als 5 Minuten für die einfache Strecke anteilig zu vergüten.
Für die Höhe der Vergütung maßgeblich ist der im Dienstleistungsvertrag festgelegte Stundensatz bzw. die im Einzelfall vereinbarte Sondervergütung für ausserhalb der Regelarbeitszeit erbrachte Dienstleistungen (z.B. am Abend oder am Wochenende). In der Regel entsprechen die Vergütungssätze, Gebühren und Rabattierungen den Angaben der Preisliste die als Anlage A diesen AGB angefügt ist.
Für die Durchführung ausserordentlicher Ereignisse wie Feierlichkeiten oder Urlaubsreisen etc. wird vor Auftragsannahme eine pauschale Vergütung zu gesonderten Konditionen schriftlich vereinbart.
Zeit und Dauer der jeweils erbrachten Dienstleistungen werden dokumentiert und vom Klienten abgezeichnet.
7. Nebenkosten und Auslagen
Fallen im Rahmen der Dienstleistungserbringung Nebenkosten an z.B. für Eintrittsgelder, Bewirtung, Unterbringung etc., so sind diese vom Klienten zu begleichen. Unabhängig davon, wer Nutzniesser der erworbenen Leistungen ist.
Für Fahrten im von MBS zur Verfügung gestellten PKW ist vom Klienten eine Aufwandsentschädigung pro Kilometer zu entrichten. Deren Höhe wird im Dienstleistungsvertrag festgeschrieben und richtet sich in der Regel nach den Angaben der als Anlage A diesen AGB angefügten Preisliste.
Die An- und Abfahrt zum und vom Klienten ist bis zu einer einfachen Wegstrecke von 5 km kostenfrei.
Für Verwaltungs- und Buchhaltungsleistungen, Abrechnungen, Bürokosten, Telekommunikationsaufwendungen, Porti etc. wird zudem eine monatliche Aufwandspauschale bzw. je Rechnungslegung erhoben. Die Höhe dieser Kostenpauschale wird im Dienstleistungsvertrag festgelegt und richtet sich in der Regel nach den Angaben der als Anlage A diesen AGB angefügten Preisliste.
Zur einfacheren Handhabung und besseren Übersicht der Auslagenerstattung wird empfohlen ein dauerhaftes Verrechnungsgeld in Höhe von 300 Euro beim Auftragnehmer gegen Quittung zu hinterlegen. Die von MBS im Rahmen der Dienstleistungserbringung verauslagten Kosten werden dann monatlich zusammen mit der Rechnungstellung verrechnet. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wird mit der Abschlussrechnung ein eventuell offener Restbetrag gegen Quittung wieder erstattet.
8. Auftragserfüllung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt, wenn der Klient oder in dessen Namen der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwand erhebt.
Dazu sind Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung oder Mindererfüllung schriftlich zu formulieren und dem Auftraggeber zuzuleiten. Sind die erhobenen Einwände berechtigt oder liegt ein schuldhaftes Versäumnis des Auftragnehmers vor, wird sich MBS um zeitnahe Nachbesserung bemühen oder auf Wunsch den Auftraggeber von der Vergütung teilweise oder ganz freistellen.
9. Termine
Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine zwischen Auftragnehmer und Klient oder Auftraggeber in dessen Namen gelten als verbindlich.
Im Falle einer unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Terminabsage seitens MBS wird mit dem Klienten zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.
Sind für die Wahrnehmung des ursprünglich vereinbarten Termins bereits Kosten entstanden, die nicht mehr rückgängig gemacht, kompensiert oder egalisiert werden können, so haftet MBS im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für deren Übernahme.
(z.B.: Eintrittskarten für eine terminlich festgelegte Veranstaltung. Stornierungskosten etc.)
Terminabsagen seitens des Klienten oder des Auftraggebers in dessen Namen sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Kann der dafür von MBS freigehaltene Termin kurzfristig anderweitig genutzt oder vergeben werden, fallen dennoch keine Ausfallkosten an.
Gelingt dies nicht oder werden vereinbarte Termine mit geringerem Vorlauf als 24 Stunden abgesagt, ist die hierfür eingeplante Zeit in vollem Umfang zu vergüten. Bereits entstandene Kosten für Buchungen, Anzahlungen, Stornierungen etc., die nicht mehr ausgeglichen, verhindert, kompensiert oder egalisiert werden können sind ebenfalls vom Klienten bzw. in dessen Namen vom Auftraggeber zu übernehmen.
10. Abrechnung und Rechnungstellung
Die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf Grundlage der vom Klienten abgezeichneten Zeitnachweise mit Ende des jeweiligen Kalendermonats schriftlich durch Rechnungstellung beim Auftraggeber.
Gleiches gilt für Nebenkosten und die Abrechnung der Auslagen.
Begründete Einwendungen gegen die Rechnung oder den Rechnungsbetrag können bis 10 Tage nach Rechnungseingang schriftlich angemeldet werden. Ist diese Frist verstrichen gilt die Rechnung als sachlich richtig und angenommen.
Der geschuldete Rechnungsbetrag ist ohne Abzug bis spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt auf dem von MBS angegebenen Bankkonto auszugleichen.
Maßgeblich ist dabei das Datum des Geldeingangs auf dem Konto.
Nach Ablauf dieser Frist behält sich MBS ausdrücklich vor, Mahnkosten und Verzugszinsen im gesetzlichen Rahmen zu erheben.
11. Gutschein
Mit einem Gutschein wird grundsätzlich eine einmalige in sich abgeschlossene Dienstleistung, samt der zu erwartenden Nebenkosten und den damit verbundenen Aufwendungen, zu Gunsten eines Dritten erworben.
Hierfür wird kein eigener Dienstleistungsvertrag schriftlich abgeschlossen.
Nach Kontaktaufnahme und ausführlicher Vorbesprechung aller Wünsche und Vorstellungen wird von MBS ein detailliertes Angebot mit Kostenvoranschlag erarbeitet und dem Auftraggeber zugeleitet. Wird eine Einigung erzielt, erhält der Auftraggeber eine Rechnung über Wert und Inhalt (Leistungsmerkmale) des Gutscheins. Nach Zahlungseingang werden die wesentlichen Leistungsmerkmale soweit nötig realisiert (z.B. Eintrittskarten besorgt, Reise gebucht etc.). Ist dies in ausreichendem Maße und in Absprache mit dem Auftraggeber gelungen wird der Gutschein erstellt und dem Auftraggeber oder dem Beschenkten in dessen Namen zugestellt. Können wesentliche Leistungsmerkmale nicht oder nicht ausreichend realisiert werden hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückabwicklung und Erstattung des Rechnungsbetrages. Er muss sich dabei jedoch eine, dem tatsächlich bis dahin erbrachten Organisationsaufwand angemessene, Aufwandsentschädigung anrechnen lassen.
Nach Einlösung des Gutscheines durch den Beschenkten wird der eventuell ungenutzte Restwert abgerechnet und dem Auftraggeber erstattet. Im Falle von Mehrausgaben hat MBS Anspruch auf Nachzahlung durch den Auftraggeber gegen Rechnungslegung, sofern nicht der Beschenkte die Zuzahlung übernimmt. Zahlungen unter oder über 20 Euro sind wegen Geringfügigkeit von dieser Regelung ausgenommen.
Gutscheine sind nicht mit den regulären Dienstleistungen verrechenbar. Sie sind nicht in Geld auszahlbar und bis zu einem Jahr gültig. Bei Verfall besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Rückzahlung. MBS haftet nicht für abgesagte, ausgefallene oder nicht termingerecht durchgeführte externe Veranstaltungen. MBS ist aber bei der Rückabwicklung behilflich, soweit es im Bereich seiner Möglichkeiten liegt.
12. Haftung und Haftungsbegrenzung
Für Schäden und Folgeschäden, die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat, haftet MBS im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.
Für Schäden und Unfallfolgen, die durch Mitfahrten des Klienten im vom Auftragnehmer bereitgestellten PKW im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung entstehen, haftet MBS im Rahmen seiner KFZ-Haftpflichtversicherung.
Für Schäden und Unfallfolgen, die weder von der Betriebshaftpflichtversicherung noch von der KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, haftet MBS nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche darüber hinausgehende sonstige Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die mögliche Begleitung und Anwesenheit von Hund »Gustl« im Rahmen der Dienstleistungen rein privater Natur ist. Der Hund ist nicht ausgebildet, trainiert oder abgerichtet, um irgendeine gewerbliche, therapeutische oder sinnhafte Aufgaben in Bezug auf die angebotenen Dienstleistungen erbringen zu können.
Seine Anwesenheit ist daher kostenfrei. Eine Haftung für Schäden, die aus seiner Anwesenheit entstehen sollten, wird nur im Rahmen der für den Hund abgeschlossenen privaten Tierhaftpflichtversicherung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung wird hiermit ausgeschlossen.
Anlage A
Aktuelle Preisliste Stand Mai 2022
Leistung oder Kostenart | Einheiten | Brutto–Endpreis |
---|---|---|
Erstberatung & Kennenlernen | nach Bedarf | kostenfrei |
Mindestvergütung – aller angebotenen Dienstleistungen | 1 Stunde | 60,- € |
anteilige Vergütung – aller angebotenen Dienstleistungen | je angefangene Viertelstunde | 15,- € |
An- und Abfahrt zum / vom Klienten (Zeitaufwand) – Kurzstrecke | bis zu 5 Minuten einfache Strecke | kostenfrei |
An- und Abfahrt zum / vom Klienten (Zeitaufwand) – Gesamtstrecke | je angefangene Viertelstunde nach Google-Maps | 15,- € |
Aufwandsentschädigung für Nutzung MBS PKW | je angefangener Kilometer | 0,47 € |
An- und Abfahrt zum / vom Klienten (Wegstrecke) | bis zu 5 km einfache Fahrstrecke | kostenfrei |
Allgemeine Betriebs- und Verwaltungskosten | Pauschale je Rechnungslegung / Monat | 20,- € |
Leistungserbringung vor 9 Uhr und nach 18 Uhr | Stundensatz zzgl. Aufschlag | n.V. |
Leistungserbringung Samstag und an Sonn- und Feiertagen | Stundensatz zzgl. Aufschlag | n.V. |
Leistungserbringung über einen längeren zusammenhängenden Zeitraum hinweg (Reisebegleitung o. ä.) | Tagespauschale | n.V. |
Rabattierung ab der 11. Stunde je Kalendermonat | 10% auf die Mindestvergütung | 54,- € |
Anteilige Rabattierung ab der 11. Stunde je Kalendermonat | 10% auf jede angefangene Viertelstunde | 13,50 € |
Rabattierung ab der 21. Stunde je Kalendermonat | 20% auf die Mindestvergütung | 48,- € |
Anteilige Rabattierung ab der 21. Stunde je Kalendermonat | 20% auf jede angefangene Viertelstunde | 12,- € |
Planung, Organisation und Durchführung von Gutscheininhalten | je angefangene Viertelstunde | 15,- € |
Angebots- & Kostenerstellung sowie Rechnungstellung und Abwicklung für Gutschein | je angefangene Viertelstunde bis zu höchstens pauschal | 15,-€ 60,- € |
Servicegebühr für Gutschein & Umschlag | Pauschale je Gutschein | 5,- € |
Versandkosten für Gutschein per Einschreiben | Pauschale je Gutschein | 3,- € |
alle Nebenkosten, Gebühren und Aufwendungen in Zusammenhang mit der Leistungserbringung | sind grundsätzlich vom Klienten zu übernehmen | nach Beleg |